top of page

EBIKE ALS DIENSTRAD VORSTEUERABZUGSBERECHTIGT


Durch das vor der letzten Nationalratswahl beschlossene Steuerreformgesetz 2020 werden erfreuliche steuerliche Anreize für betrieblich genutzte Ebikes geschaffen.


Bei deren Ankauf ist ab 1. Jänner 2020 ein Vorsteuerabzug für den Dienstgeber vorgesehen.


Beispiel:

Bei einem angenommenen Kaufpreis von € 3000,- ergäbe sich daraus eine Entlastung in Höhe von € 500,-.


Darüber hinaus wurde eine Verordnungsermächtigung geschaffen, die es ermöglicht, dass - wie bisher schon für Elektroautos - kein Sachbezug für die Privatnutzung solcher Ebikes in der Lohnverrechnung angesetzt werden muss.

Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung eines vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Ebikes wäre damit zukünftig lohnsteuerfrei.


E-MOBILITY ist KLIMA:AKTIV-PARTNER des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus und wirkt durch kleine Maßnahmen zum Schutz unseres Klimas mit.

Diese NEUE MOBILITÄT wollen wir tatkräftig unterstützen.


E-MOBILITY bietet Ihnen:

- 10% Rabatt bei Kauf eines Ebikes nach freier Wahl*

- 0%-Finanzierung auf 24 Monate anstatt eines Rabattes

- 10% Rabatt für Radzubehör

- 10% Rabatt für Radservice


Sollten Sie daran Interesse haben nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Wir würden uns über eine Kooperation sehr freuen!


*Mitarbeiter sucht sich sein Ebike (je nach Kundenbedürfnis) bei uns in der Ebike-Erlebniswelt aus und wird dementsprechend perfekt beraten.

272 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page