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AGB´s

Allgemeine Mietbedingungen

Der Vermieter überlässt dem Mieter die in der beiliegenden, mit Abschluss des Mietvertrags ausgestellten Materialliste aufgeführten Gegenstände zum Gebrauch gegen eine Gebühr. Der Mieter unterzeichnet die Materialliste mit Übernahme des Mietobjekts. Die Materialliste ist Bestandteil des Mietvertrags. Mit ihrer Unterschrift bestätigt der Mieter, dass das Mietobjekt gemäß Materialliste ohne Defekte, in gebrauchstüchtigem und einwandfreiem Zustand, übernommen wird.


Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt in vergleichbarem Zustand zurückzugeben. Für die Vermietung ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich. Der Mieter überlässt dem Vermieter Name und Anschrift, sowie die Daten des Lichtbildausweises. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt während der ganzen Mietdauer zweckbestimmt und sorgfältig zu gebrauchen. Er verpflichtet sich auch, alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die dem Schutz des Mietobjekts vor Schäden dienen. Der Mieter verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, damit das Mietobjekt nicht gestohlen werden kann (Abschließen, Einstellen des Mietobjekts in einen abschließbaren Raum während der Nacht usw.). Sofern die Parteien ein Depot vereinbaren, dient dieses Depot als Sicherheit für das Mietobjekt, Mietzins und alle weiteren Kosten. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt rechtzeitig per Ablauf der vereinbarten Mietdauer am Bestimmungsort zurückzugeben. Werden das Mietobjekt (oder Teile davon) nach Ablauf der Mietdauer zurückgebracht, so schuldet der Mieter pro angebrochener Stunde die Miete dessen.

 

Der Mieter haftet für alle Schäden die auf Unfall, Haftpflicht, Diebstahl sowie vorsätzliches Handeln zurückzuführen sind, nicht jedoch für normale Abnützung. Die Fahrzeuge immer absperren, korrektes Hinstellen, eventuell anfallende Reparaturen ausschließlich durch unsere Servicepartner. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter weder für Unfälle noch sonstige unvorhergesehene Ereignisse während der Vermietdauer haftet bzw. der
Betrieb der Leihgeräte auf eigene Gefahr des Mieters erfolgt. Der Mieter bestätigt, dass dieser privat gegen alle Unfallfolgen versichert ist. Bei Unfällen ist jede Haftung durch E-MOBILITY ausgeschlossen. Der Mieter haftet für alle aus dem Gebrauch der Mietgegenstände entstandenen Schäden Dritten gegenüber. Offensichtliche Schäden an den Leihgeräten müssen bei Beginn der Verleihzeit gemeldet werden. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung in der jeweils gültigen Fassung obliegt der Verantwortung des Mieters. Bei Schäden aufgrund einer Nichteinhaltung durch den Mieter können keinesfalls
an den Vermieter Forderungen gestellt werden. Die Vermietung von Fahrrädern an Kinder unter 12 Jahren ist nicht erlaubt. Für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren ist die Benutzung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

 

Elektrofahrräder und Elektroroller sind nicht diebstahlversichert. Im Diebstahlfall (polizeiliche Anzeige notwendig) haftet der Mieter.
 
Werden Fahrrad, Roller, Zubehör, … beschädigt, werden die Instandsetzungskosten in Rechnung gestellt. Werden uns Schäden an Produkten verschwiegen, behalten wir uns vor diese auf Kosten des Mieters zu beseitigen. Eine durchgeführte Vermietung kann nicht mehr storniert werden. Gelder werden nicht rückerstattet. Die Mindestleihdauer beträgt 1 Stunde. Bei Schulklassen trägt die Lehrperson die Haftung für alle Leihgeräte. Die Verwendung von Kindersitzen und Fahrradanhängern erfolgt freiwillig und kostenlos auf Wunsch des Mieters und auf dessen eigenes Risiko. Für alle daraus entstehenden Schäden an Personen oder Sachen haftet der Mieter. Der Vermieter kann dem Mieter beim Ausfall von vereinbarten Ausrüstungsgegenständen gleichwertige Artikel zur Verfügung stellen.

 

Werden das Mietobjekt (oder Teile davon) vor Ablauf der Mietdauer zurückgebracht, so schuldet E-MOBILITY keine Rückerstattung auf dem vereinbarten Mietzins. Der Mieter kann E-MOBILITY während der Mietdauer um eine Verlängerung des Mietverhältnisses anfragen. E-MOBILITY ist nicht verpflichtet, einer solchen Verlängerung zuzustimmen. Durch die Entgegennahme des Mietgegenstandes werden die Verleihbedingungen von E-MOBILITY vom Kunden akzeptiert. Die Miete ist vor Übernahme jeweils im Voraus zu bezahlen. Wird das Mietverhältnis während laufender Mietdauer verlängert, verpflichtet sich der Mieter, den sich aus der Verlängerung ergebenden zusätzlichen Mietzins mit Rückgabe des Mietobjekts zu bezahlen. Der Mieter kann vor Mietantritt vom Mietvertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt mehr als 7 Tage vor Mietantritt, schuldet der Mieter eine pauschale Umtriebsentschädigung von € 20,-. Beim späteren Rücktritt schuldet die Mieterschaft folgende Anteile des Mietzinses:


a) 6–7 Tage vor Mietbeginn 30%,
b) 4–5 Tage vor Mietbeginn 50%,
c) 3 Tage vor Mietbeginn 70%,
d) 1–2 Tage vor Mietbeginn 90%,
e) kein Mietantritt 100%.

 

Entscheidet sich der Mieter das Mietobjekt käuflich zu erwerben, wird der Mietpreis bis zu einer Wochenendmiete refundiert.

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