Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

Der Vermieter überlässt dem Mieter die in der 
beiliegenden, mit Abschluss des Mietvertrags 
ausgestellten Materialliste aufgeführten Gegenstände 
zum Gebrauch gegen eine Gebühr.

Der Mieter unterzeichnet die Materialliste mit 
Übernahme des Mietobjekts. Die Materialliste ist 
Bestandteil des Mietvertrags. Mit ihrer Unterschrift 
bestätigt der Mieter, dass das Mietobjekt gemäß 
Materialliste ohne Defekte, in gebrauchstüchtigem 
und einwandfreiem Zustand, übernommen wird. 
Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt in 
vergleichbarem Zustand zurückzugeben.

Für die Vermietung ist ein amtlicher Lichtbildausweis 
erforderlich. Der Mieter überlässt dem Vermieter 
Name und Anschrift, sowie die Daten des 
Lichtbildausweises. 

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt während 
der ganzen Mietdauer zweckbestimmt und sorgfältig 
zu gebrauchen. Er verpflichtet sich auch, alle 
zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die dem Schutz 
des Mietobjekts vor Schäden dienen. Der Mieter 
verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu 
treffen, damit das Mietobjekt nicht gestohlen werden 
kann (Abschließen, Einstellen des Mietobjekts in 
einen abschließbaren Raum während der Nacht usw.).

Sofern die Parteien ein Depot vereinbaren, dient 
dieses Depot als Sicherheit für das Mietobjekt, 
Mietzins und alle weiteren Kosten.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt rechtzeitig 
per Ablauf der vereinbarten Mietdauer am 
Bestimmungsort zurückzugeben. Werden das 
Mietobjekt (oder Teile davon) nach Ablauf der 
Mietdauer zurückgebracht, so schuldet der Mieter pro 
angebrochener Stunde die Miete dessen.

Der Mieter haftet für alle Schäden die auf Unfall, 
Haftpflicht, Diebstahl sowie vorsätzliches Handeln 
zurückzuführen sind, nicht jedoch für normale 
Abnützung. Die Fahrzeuge immer absperren, 
korrektes Hinstellen, ..

Eventuell anfallende Reparaturen ausschließlich 
durch unsere Servicepartner.

Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter 
weder für Unfälle noch sonstige unvorhergesehene 
Ereignisse während der Vermietdauer haftet bzw. der 
Betrieb der Leihgeräte auf eigene Gefahr des Mieters 
erfolgt.

Der Mieter bestätigt, dass dieser privat gegen alle 
Unfallfolgen versichert ist. Bei Unfällen ist jede 
Haftung durch E-MOBILITY ausgeschlossen.

Der Mieter haftet für alle aus dem Gebrauch der 
Mietgegenstände entstandenen Schäden Dritten 
gegenüber.

Offensichtliche Schäden an den Leihgeräten müssen 
bei Beginn der Verleihzeit gemeldet werden.

Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung in der 
jeweils gültigen Fassung obliegt der Verantwortung 
des Mieters. Bei Schäden aufgrund einer 
Nichteinhaltung durch den Mieter können keinesfalls 
an den Vermieter Forderungen gestellt werden.

 

Die Vermietung von Fahrrädern an Kinder unter 
12 Jahren ist nicht erlaubt. Für Jugendliche zwischen 
12 und 18 Jahren ist die Benutzung nur in Begleitung 
eines Erziehungsberechtigten gestattet.
 

Elektrofahrräder und Elektroroller sind 
diebstahlversichert. Im Diebstahlfall (polizeiliche 
Anzeige notwendig) haftet der Mieter mit € 100.- 
Selbstbehalt.
 
Werden Fahrrad, Roller, Zubehör, … beschädigt, 
werden die Instandsetzungskosten in Rechnung 
gestellt.

Werden uns Schäden an Produkten verschwiegen, 
behalten wir uns vor diese auf Kosten des Mieters zu 
beseitigen.

Eine durchgeführte Vermietung kann nicht mehr 
storniert werden. Gelder werden nicht rückerstattet. 
Die Mindestleihdauer beträgt 1 Stunde.

Bei Schulklassen trägt die Lehrperson die Haftung 
für alle Leihgeräte.

Die Verwendung von Kindersitzen und 
Fahrradanhängern erfolgt freiwillig und kostenlos auf 
Wunsch des Mieters und auf dessen eigenes Risiko. 
Für alle daraus entstehenden Schäden an Personen 
oder Sachen haftet der Mieter. 

Der Vermieter kann dem Mieter beim Ausfall von 
vereinbarten Ausrüstungsgegenständen gleichwertige 
Artikel zur Verfügung stellen.

Werden das Mietobjekt (oder Teile davon) vor Ablauf 
der Mietdauer zurückgebracht, so schuldet 
E-MOBILITY keine Rückerstattung auf dem 
vereinbarten Mietzins. Der Mieter kann E-MOBILITY 
während der Mietdauer um eine Verlängerung des 
Mietverhältnisses anfragen. E-MOBILITY ist nicht 
verpflichtet, einer solchen Verlängerung zuzustimmen.

Durch die Entgegennahme des Mietgegenstandes 
werden die Verleihbedingungen von E-MOBILITY vom 
Kunden akzeptiert.

Die Miete ist vor Übernahme jeweils im Voraus zu 
bezahlen. Wird das Mietverhältnis während laufender 
Mietdauer verlängert, verpflichtet sich der Mieter, den 
sich aus der Verlängerung ergebenden zusätzlichen 
Mietzins mit Rückgabe des Mietobjekts zu bezahlen.

Der Mieter kann vor Mietantritt vom Mietvertrag 
zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt mehr als 7 Tage vor 
Mietantritt, schuldet der Mieter eine pauschale 
Umtriebsentschädigung von € 20,-. Beim späteren 
Rücktritt schuldet die Mieterschaft folgende Anteile 
des Mietzinses:
a) 6–7 Tage vor Mietbeginn 30%,
b) 4–5 Tage vor Mietbeginn 50%,
c) 3 Tage vor Mietbeginn 70%,
d) 1–2 Tage vor Mietbeginn 90%,
e) kein Mietantritt 100%.

Entscheidet sich der Mieter sofort bei Rückgabe 
das Mietobjekt käuflich zu erwerben, wird die 
Miete zu 100%  an den Kaufpreis angerechnet. Die 
Miete kann ausschließlich beim Kauf des 
gemieteten Objekts angerechnet werden.
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operatives Geschäft: Enge Gasse 3 A-4400 Steyr
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