Allgemeine Mietbedingungen
Der Vermieter überlässt dem Mieter die in der
beiliegenden, mit Abschluss des Mietvertrags
ausgestellten Materialliste aufgeführten Gegenstände
zum Gebrauch gegen eine Gebühr.
Der Mieter unterzeichnet die Materialliste mit
Übernahme des Mietobjekts. Die Materialliste ist
Bestandteil des Mietvertrags. Mit ihrer Unterschrift
bestätigt der Mieter, dass das Mietobjekt gemäß
Materialliste ohne Defekte, in gebrauchstüchtigem
und einwandfreiem Zustand, übernommen wird.
Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt in
vergleichbarem Zustand zurückzugeben.
Für die Vermietung ist ein amtlicher Lichtbildausweis
erforderlich. Der Mieter überlässt dem Vermieter
Name und Anschrift, sowie die Daten des
Lichtbildausweises.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt während
der ganzen Mietdauer zweckbestimmt und sorgfältig
zu gebrauchen. Er verpflichtet sich auch, alle
zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die dem Schutz
des Mietobjekts vor Schäden dienen. Der Mieter
verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu
treffen, damit das Mietobjekt nicht gestohlen werden
kann (Abschließen, Einstellen des Mietobjekts in
einen abschließbaren Raum während der Nacht usw.).
Sofern die Parteien ein Depot vereinbaren, dient
dieses Depot als Sicherheit für das Mietobjekt,
Mietzins und alle weiteren Kosten.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt rechtzeitig
per Ablauf der vereinbarten Mietdauer am
Bestimmungsort zurückzugeben. Werden das
Mietobjekt (oder Teile davon) nach Ablauf der
Mietdauer zurückgebracht, so schuldet der Mieter pro
angebrochener Stunde die Miete dessen.
Der Mieter haftet für alle Schäden die auf Unfall,
Haftpflicht, Diebstahl sowie vorsätzliches Handeln
zurückzuführen sind, nicht jedoch für normale
Abnützung. Die Fahrzeuge immer absperren,
korrektes Hinstellen, ..
Eventuell anfallende Reparaturen ausschließlich
durch unsere Servicepartner.
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter
weder für Unfälle noch sonstige unvorhergesehene
Ereignisse während der Vermietdauer haftet bzw. der
Betrieb der Leihgeräte auf eigene Gefahr des Mieters
erfolgt.
Der Mieter bestätigt, dass dieser privat gegen alle
Unfallfolgen versichert ist. Bei Unfällen ist jede
Haftung durch E-MOBILITY ausgeschlossen.
Der Mieter haftet für alle aus dem Gebrauch der
Mietgegenstände entstandenen Schäden Dritten
gegenüber.
Offensichtliche Schäden an den Leihgeräten müssen
bei Beginn der Verleihzeit gemeldet werden.
Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung in der
jeweils gültigen Fassung obliegt der Verantwortung
des Mieters. Bei Schäden aufgrund einer
Nichteinhaltung durch den Mieter können keinesfalls
an den Vermieter Forderungen gestellt werden.
Die Vermietung von Fahrrädern an Kinder unter
12 Jahren ist nicht erlaubt. Für Jugendliche zwischen
12 und 18 Jahren ist die Benutzung nur in Begleitung
eines Erziehungsberechtigten gestattet.
Elektrofahrräder und Elektroroller sind
diebstahlversichert. Im Diebstahlfall (polizeiliche
Anzeige notwendig) haftet der Mieter mit € 100.-
Selbstbehalt.
Werden Fahrrad, Roller, Zubehör, … beschädigt,
werden die Instandsetzungskosten in Rechnung
gestellt.
Werden uns Schäden an Produkten verschwiegen,
behalten wir uns vor diese auf Kosten des Mieters zu
beseitigen.
Eine durchgeführte Vermietung kann nicht mehr
storniert werden. Gelder werden nicht rückerstattet.
Die Mindestleihdauer beträgt 1 Stunde.
Bei Schulklassen trägt die Lehrperson die Haftung
für alle Leihgeräte.
Die Verwendung von Kindersitzen und
Fahrradanhängern erfolgt freiwillig und kostenlos auf
Wunsch des Mieters und auf dessen eigenes Risiko.
Für alle daraus entstehenden Schäden an Personen
oder Sachen haftet der Mieter.
Der Vermieter kann dem Mieter beim Ausfall von
vereinbarten Ausrüstungsgegenständen gleichwertige
Artikel zur Verfügung stellen.
Werden das Mietobjekt (oder Teile davon) vor Ablauf
der Mietdauer zurückgebracht, so schuldet
E-MOBILITY keine Rückerstattung auf dem
vereinbarten Mietzins. Der Mieter kann E-MOBILITY
während der Mietdauer um eine Verlängerung des
Mietverhältnisses anfragen. E-MOBILITY ist nicht
verpflichtet, einer solchen Verlängerung zuzustimmen.
Durch die Entgegennahme des Mietgegenstandes
werden die Verleihbedingungen von E-MOBILITY vom
Kunden akzeptiert.
Die Miete ist vor Übernahme jeweils im Voraus zu
bezahlen. Wird das Mietverhältnis während laufender
Mietdauer verlängert, verpflichtet sich der Mieter, den
sich aus der Verlängerung ergebenden zusätzlichen
Mietzins mit Rückgabe des Mietobjekts zu bezahlen.
Der Mieter kann vor Mietantritt vom Mietvertrag
zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt mehr als 7 Tage vor
Mietantritt, schuldet der Mieter eine pauschale
Umtriebsentschädigung von € 20,-. Beim späteren
Rücktritt schuldet die Mieterschaft folgende Anteile
des Mietzinses:
a) 6–7 Tage vor Mietbeginn 30%,
b) 4–5 Tage vor Mietbeginn 50%,
c) 3 Tage vor Mietbeginn 70%,
d) 1–2 Tage vor Mietbeginn 90%,
e) kein Mietantritt 100%.
Entscheidet sich der Mieter sofort bei Rückgabe
das Mietobjekt käuflich zu erwerben, wird die
Miete zu 100% an den Kaufpreis angerechnet. Die
Miete kann ausschließlich beim Kauf des
gemieteten Objekts angerechnet werden.


